Gegenstand ist die Ausbildung, Erziehung und Beschäftigung des Hundes. Der Umfang und die Dauer der Ausbildung erfolgen nach Absprache und Entwicklung des Hundes. Der/ die Hundehalter/in wurde darüber aufgeklärt, dass die Trainerin keine Garantie für einen bestimmten Ausbildungserfolg übernimmt.
Es werden Einzeltrainings, Gruppenstunden, Kompaktkurse und Sonderaktionen angeboten.
Ein weiterer Baustein ist die Ausbildung von Schul- und Einrichtungsbegleithunden.
Die Vergütung der Hundeausbildung erfolgt auf Grundlage von Trainingsstunden und einem Kartensystem. Es fällt bis 31.12.2021 keine Umsatzsteuer an, da Kleinunternehmerregelung nach §19UStG.
Die Bezahlung der Trainingseinheit erfolgt durch Überweisung nach Rechnung.
Das Trainingsverhältnis endet mit Ablauf der zwischen den Parteien vereinbarten Ausbildungsdauer, Kursdauer oder Kartendauer.
Karten haben ab Ausstelldatum eine Gültigkeit von 4 Monaten. Danach verfallen die nicht abgeleisteten Stunden. Ausnahmen nach Einzelfallentscheidung möglich.
Gekaufte Karten sind zu 80% im Voraus ab Kaufdatum selbstständig im Buchungstool supersaas zu verbuchen.
Eine Absage oder Verschiebung des Trainings muss mindestens 48 Stunden vorher durch den Hundehalter/in erfolgen. Derzeit über eine persönliche Absage via SMS oder Whatsapp. Erfolgt dies nicht oder später, soweit nicht schwerwiegende Gründe vorliegen, so wird das gebuchte, jedoch ausgefallene Training berechnet.
Die Trainerin behält sich vor, in dringenden Fällen oder bei sehr schlechter Wetterlage Trainingsstunden zu verschieben oder die Stunden online über die Plattform zoom abzuhalten.
Dies gilt für Einzel- und Gruppenstunden.
An der Ausbildung dürfen nur Hunde teilnehmen, die ausreichend geimpft und behördlich angemeldet sind. Der/ die Hundehalter/in ist verpflichtet, der Trainerin den Nachweis einer gültigen Tierhalterhaftpflichtversicherung vorzulegen. Der/ die Hundehalter/in versichert zudem, dass das Tier an nicht ansteckenden Krankheiten leidet, sollte der Hund in der Nacht vor dem Training Unwohlsein äußern, ist das Training abzusagen. Die Trainerin ist von dem/ der Hundehalter/in vor der Ausbildung über etwaige chronische Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten oder einer bestehenden Läufigkeit des Tieres zu informieren.
Buchungen werden bis auf Weiteres über die Buchungsplattform“ supersaas“ getätigt.
Die Trainerin haftet nicht für Körper- oder Sachschäden, die dem/der Hundehalter/in sowie dessen/deren Tier unmittelbar oder mittelbar-gleich aus welchem Grund-entstehen. Der/die Hundehalter/in trägt während der Ausbildung die alleinige Haftung für das Tier. Dies gilt auch, wenn der Hund auf Anweisung der Trainerin ohne Leine geführt wird.
Sollten einzelne Klauseln des Ausbildungsvertrages rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen davon ungerührt.
Stand 09/2021